Die Elternschaft bleibt auch nach der Trennung eine wichtige Verpflichtung, die ehemalige Paare oft vor große Herausforderungen stellt. Die Obsorge- und Kontaktregelungen werden nicht eingehalten, es mangelt an Kooperation und eine entsprechende Kommunikation scheint unmöglich. In diesen Fällen können Richter bzw. Richterinnen eine Familien- Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 veranlassen, um den Fokus wieder auf das Wohl der Kinder zu richten. Das Gericht bestimmt dann auch das Stundenausmaß der Beratung. Der geschützte Rahmen soll dann die Möglichkeit bieten, tragfähige Vereinbarungen zu treffen, die die Entwicklung der Kinder unterstützen und die Gesamtsituation entlasten.
Zur Lehrveranstaltung »Scheidungen sind häufig mit heftigen Emotionen, Kränkungen und Schmerz verbunden. Damit Eltern ihre minderjährigen Kinder in diesem Prozess gut begleiten können, gibt es vor der Scheidung eine verpflichtende Elternberatung nach §95. In diesem Rahmen bekommen Eltern Informationen über mögliche Gefühle, Sorgen und Ängste ihrer Kinder und erfahren wie sie diese bestmöglich unterstützen können.
Zur Lehrveranstaltung »Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen